Barrierefreie Hotels in Bayern: Barrierefreiheit in Hotels oder Ferienwohnungen bedeutet, dass alle Einrichtungen eines Hotels oder einer Ferienwohnung so gestaltet werden, dass sie von jedem Gast unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Genauer legt sich das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in seinem § 4 folgendes fest:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Bei einem Urlaub für gehbehinderte Menschen in Bayern spielt die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Gerade in großen Wellnesshotels gibt es oft das Problem, daß der Wellnessbereich bewußt nicht direkt am Haupthaus untergebracht ist. Dadurch soll die Lärmbelästigung für Hotelgäste durch den Wellnessbetrieb reduziert werden. Der Nachteil: Es gibt oft lange Wege zum Wellnessbereich des Hauses. Wenn dann noch Treppen dazu kommen, ist es häufig besonders für Menschen mit einer Gehbehinderung schwer, den Wellnessbereich zu erreichen.
Alle hier gelisteten Häuser bieten ihren Gästen einen Wellnessbereich, der ohne lange Wege und ohne Treppen erreichbar ist. Bitte informieren Sie sich in jedem Fall VOR einer Reise direkt bei dem jeweiligen Haus über die Barrierefreiheit des Hauses und ob das Haus für Ihre Behinderung wirklich geeigenet ist!
Hier stellen wir Ihnen eingie behindertengerechte Ferienwohnungen, Pensionen und Hotels vor. Barrierefreier Urlaub in Bayern ist hier möglich.
Wellnesshotels im Bayerischen Wald
Können auch schwerbehinderte Menschen ein Wellnesshotel nutzen? Normale Wellnesshotels verfügen in der Regel nicht über die notwendige Grundausstattung, um auch schwer- und schwerstbehinderten Menschen einen ihrer Behinderung angemessenen und entspannten Aufenthalt zu ermöglichen. Insbesondere ist die Ausrichtung von Wellness- und Vitalhotels nicht auf Menschen mit gravierenden Behinderungen angepasst. Dies betrifft sowohl die baulichen Voraussetzungen, als auch die zielgruppenspezifische Ausrichtung dieser Häuser.
Um hier Probleme zu vermeiden, sollte das Hotel unbedingt vorab über den Grad der Behinderung des Gastes informiert werden. Auch sollte man sich genau informieren, welche Einrichtungen des Hauses mit der speziellen Behinderung sinnvoll genutzt werden können.
In der Regel können Menschen mit leichten Behinderungen alle Einrichtungen eines Wellnesshotels uneingeschränkt nutzen, sofern diese rollstuhlgerecht sind. Menschen, die sich nicht selbst versorgen können und insbesondere auf Hilfe bei der Essenseinnahme angewiesen sind, sollten dies bei der Buchung ausdrücklich erwähnen und ggf. ein geeignetes Hotel wählen.